AUFNAHME
Das Mindestalter für unser Haus liegt bei 21 Jahren. Die Möglichkeit einer Aufnahme vor dem vollendeten 21. Lebensjahr bedarf der Klärung im Einzelfall, da hier in der Regel noch die Jugendhilfe zuständig ist.
Bevor es zur Aufnahme in unserer Einrichtung kommt, sind folgende Schritte notwendig:
1 |
Vorlage eines Sozialberichts und einer ärztlichen Epikrise |
2 |
persönliches Vorstellungsgespräch in unserer Einrichtung |
3 |
Vorlage einer vorläufigen Kostenzusage |
Ausschlußkriterien
|
Weglauftendenz (Personen die eine geschlossene Station benötigen) |
|
Mangelndes Interesse an unserem therapeutischen Programm |
|
Starkes körperliches oder geistiges Gebrechen |
|
Akute Selbst- oder Fremdgefährdung |
|
Akute Psychosen |
|
Nicht erfolgte Entgiftung |
|
Priorität auf nicht substantiellen Süchten wie Eßstörungen und Spielsucht |
|
Sexualstraftäter |